Samstag, 15. März 2014
Noch 16 Tage
Endlich Wochenende... Wahrscheinlich werde ich diesen Satz erst in einigen Wochen wirklich zu schätzen wissen, wenn eine Woche getaner Arbeit hinter mir liegt.

Wenig ist getan seit dem letzten Eintrag. Gestern wurde erstmal ein wenig die Garderobe aufgeforstet, um auch genug Klamotten für die Kanzlei zu haben. Allerdings ist in Anbetracht der vielen Preisschilder auch klar geworden, dass dieser Prozess noch länger andauern wird. Denn wie so oft fehlt es auch jetzt im Vorfeld des Berufeinstiegs einfach noch an der nötigen Barschaft. Also werden auch die ersten Gehälter noch zweckgebunden eingesetzt werden müssen.

Aber gestern sind auch noch die Anträge für das Amt eingetroffen. Das Amt wird, je nach Entscheidungsermessen, die Kosten für die Anfahrt am ersten Arbeitstag erstatten. Wie auch bei der Erstattung der Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch, sind diese nach oben hin begrenzt auf 20 Cent pro Kilometer und 130,- maximal. Aber hey, Kleinvieh macht auch Mist. Weiterhin werde ich auch Trennungskostenbeihilfe beantragen. Diese ist auf maximal 6 Monate ausgelegt und beträgt maximal 300,- Euro. Ich hoffe gerade, dass dieser Betrag nicht den absoluten Maximalbetrag darstellt, sondern die jeweils monatliche Höchstgrenze. Bleibt aber abzuwarten. Mit dem Antrag eingereicht werden müssen der bisherige Mietvertrag für die Hauptwohnung, der Mietvertrag für die Arbeitswohnung sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages. Wahrscheinlich wird das monatliche Einkommen in erster Linie entscheidend sein für die Förderhöchstgrenze.

Was bei rumkommen wird, werde ich dann hier als Referenz angeben, damit ihr mal Vergleichswerte habt.

Alternativ kann man auch die Fahrtkosten erstattet bekommen statt der Trennungskostenbeihilfe, wenn man nicht weiter als 2,5 Stunden Fahrtzeit pro Tag von der neuen Arbeitsstelle entfernt wohnt. Das ist aber bei mir nicht der Fall ;-)

Auch kann man Unterstützung für die Umzugskosten erhalten, wenn die Arbeitsaufnahme einen Umzug erforderlich macht. Diese Kosten werden bis zu einem Jahr nach Arbeitsaufnahme erstattet. Allerdings gibt es auch hier Förderhöchstgrenzen. Details hierzu folgen, wenn es aktuell wird.

So, erstmal frühstücken jetzt, bis zum nächsten Mal

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